E2014-143 – 16.06.2014 – Rauchmelder Hauptstraße

In einer Polsterei hatte ein Rauchmelder Alarm ausgelöst, durch Anwohner wurde die Feuerwehr verständigt. 

Der Zugang zu dem betroffenen Objekt gestaltete sich zunächst schwierig und konnte erst gewährleistet werden, nachdem ein Mitarbeiter des Unternehmens eingetroffen war. Hierbei konnte bestätigt werden, dass kein Schadensereignis vorlag und die Feuerwehr somit wieder abrücken konnte.