Ein umgestürzter Baum wurde begutachtet. Da dieser sich auf Privatgelände befand und zudem keine Gefahr bestand, wurde durch den Eigentümer eine Fachfirma beauftragt.
Ein umgestürzter Baum wurde begutachtet. Da dieser sich auf Privatgelände befand und zudem keine Gefahr bestand, wurde durch den Eigentümer eine Fachfirma beauftragt.